Bürgerbeteiligung und neues Kommunalwahlrecht

von | 7. April 2013

Öffentliche Fraktionssitzung mit Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr

Baden-Württemberg hat in Sachen Bürgerbeteiligung einiges aufzuholen, waren doch die vorangegangenen Landesregierungen an einer verstärkten Teilhabe der Menschen am politischen Leben nicht unbedingt interessiert. Nicht nur die Auseinandersetzung über höchst umstrittene Bauvorhaben wie Stuttgart 21 belegt dies, auch die Tatsache, dass hierzulande noch immer eines der restriktivsten Rechte für Bürgerbegehren im gesamten Bundesgebiet gilt.

Auf diesem Gebiet von einem Abstiegsplatz auf einen vorderen Rang zu kommen, ist eine Herkulesaufgabe, insbesondere mit einer Opposition, die hier immer noch bremst. Was dennoch in den ersten beiden Regierungsjahren auf Landesebene umgesetzt, in die Wege geleitet und geplant wurde, wird der Landtagsabgeordnete unseres Wahlkreises Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr im Rahmen einer öffentlichen Fraktionssitzung erläutern.

Aufgrund der nahenden Kommunalwahl 2014 wurde zunächst das Kommunalwahlrecht überarbeitet. Der in der Öffentlichkeit meistbeachtete Punkt hierbei war sicher die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Aber auch einiges andere für Kommunalpolitiker und politisch interessierte hat sich verändert.

Nachdem diese zeitlich drängenden Maßnahmen umgesetzt sind, ist nun die Bürgerbeteiligung im Zentrum des Handlens. Gerade in Leimen, wo ein Bürgerbegehren, das selbst das hohe baden-württembergische Quorum geschafft hat, an einer Fristsetzung gescheitert ist (die es beispielsweise in Bayern gar nicht gibt), hat sich gezeigt, wie dringlich im Sinne der Bürgerbeteiligung eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen ist.

Die Bevölkerung ist herzlich zu unserer öffentlichen Fraktionssitzung mit Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr am Dienstag, den 16. April um 19.30 Uhr in der Cafeteria des KCL eingeladen.

Ralf Frühwirt