Bürgerentscheid oder nicht, alles klar nach der Gemeinderatssitzung?

von | 17. Februar 2017

Die Ratlosigkeit der vielen Besucher der Sondersitzung war am Ende der Veranstaltung mit Händen zu greifen. Was hatte denn der Gemeinderat wirklich beschlossen, und war damit der in der Sitzung so viel beschworene Konsens mit den über 3000 Unterzeichner*innen des Bürgerbegehrens wirklich hergestellt?

Die Sitzung war in vieler Hinsicht ungewöhnlich. Zunächst einmal das wie erwartet volle Haus, das man als Gemeinderat so gar nicht gewöhnt ist. Dann die Tatsache, dass ein Bürger – der Vertrauensmann der BI, Herr Hahn – ausführlich und nicht unterbrochen vor dem Rat sprechen durfte, ebenso wie die Erlaubnis von Zwischenfragen und Meldungen aus dem Publikum während der Sitzung. Schließlich auch die vom OB gewünschte Sitzungsunterbrechung zwecks Abstimmung mit den Fraktionsspitzen.

Nötig wurde letzteres aufgrund des von der GALL eingebrachten alternativen Beschlussvorschlages. Erstens sollte das Bürgerbegehren formell für zulässig erklärt werden, was unumgänglich war, da die BI alle Kriterien eingehalten hat, was aber im ursprünglichen Beschlussvorschlag nicht auftauchte. Zweitens sollte der Beschluss des Gemeinderates vom 29.9. aufgehoben werden, was auch von der Verwaltung so vorgeschlagen wurde. Drittens sollte der Gemeinderat über die Frage entscheiden, die auch die Abstimmungsfrage des Bürgerbegehrens war: „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Fa. CMS?“. Und viertens sollte grundsätzlich die Einrichtung eines runden Tisches unter Beteiligung der Bevölkerung zur Planung der Bebauung des Rathausplatzes beschlossen werden.

Die Punkte 1, 2 und 4 waren unumstritten. Der dritte Punkt führte zur Sitzungsunterbrechung, bei der dann kein Konsens erzielt werden konnte, die Frage so dem Rat zu stellen. Der OB formulierte statt dessen eine deklaratorische Erklärung, die dann unter Punkt 3 abgestimmt wurde – wie alle anderen einstimmig. Allerdings war diese dann so formuliert, dass sie mehr oder weniger identisch mit Punkt 2 war, also nichts wesentlich Neues hinzu fügte. Ob mit diesen Beschlüssen der Bürgerentscheid vom Tisch ist, steht dahin. Wir gehen einstweilen nicht davon aus, dass die Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses ausreichend ist. Nun ist wieder die BI am Zug.

Es bleibt spannend.