Drei für den kommunalen Kampf gegen den Klimawandel wichtige Beschlüsse wurden in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen. Das Energiemanagement für kommunale Liegenschaften, die Weiterbeschäftigung unseres Klimamanagers, und der Dachpachtvertrag für eine PV-Anlage auf dem neuen Werkstattgebäude der Stadtwerke.
Der Klimawandel – den manche immer noch leugnen oder unter „ferner liefen“ einordnen – hat bereits heute erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen. Dabei muss man nicht einmal an Katastrophen wie das Ahrtal denken. Der Bau von Rückhaltebecken, die Renaturierung von Bächen, Klimaanpassung von Kommunen, das alles verursacht heute schon Milliarden Kosten für Kommunen. Daher sind Maßnahmen zur Verringerung des CO2 Ausstoßes dringend nötig, um diese Kosten nicht dauerhaft neue Höhen erklimmen zu lassen.
Die Stadt Leimen hat sich wie viele Kommunen im Land dazu verpflichtet bis 2040 in der Verwaltung klimaneutral zu sein. Dazu müssen alle Liegenschaften sowohl im Betrieb als auch bei Neu- oder Umbau auf die Reduzierung von CO2 Ausstoß getrimmt werden. Für die Einsparungen im Betrieb soll jetzt ein/e Energiemanager*in eingestellt werden. Das hat laut KEA, die Möglichkeit 20-30% der Energiekosten einzusparen, die machen bei Wärme und Strom 2023 über 2 Millionen aus. So dass sich so eine Stelle durchaus selbst trägt. Besonders für die ersten drei Jahre, bei denen die Stelle zumindest mit 75% vom Bund gefördert wird.
Die zweite Entscheidung betraf unseren Klimaschutzmanager, dessen Stelle um drei weitere Jahre verlängert wird. Er soll bis Ende des Jahres das Klimaschutzkonzept fertig stellen und anschließend auch für die Umsetzung verantwortlich sein. Da wir mit Herrn Wurmbach sehr zufrieden sind, war die Entscheidung nicht schwierig, und wir hoffen, dass er noch lange bei uns ist.
Beim Neubau des Werkstattgebäudes der Stadtwerke, bei dem diese Woche der Spatenstich war, wird die Bürgerenergiegenossenschaft Leimen erneut eine PV-Anlage errichten. Diesen Grundsatzbeschluss gab es schon lange. Jetzt wurde dem mit dem Beschluss über die Dachpacht und die Stromabnahme Rechnung getragen. Damit können die Stadtwerke künftig einen Teil ihres Stroms im Verwaltungs- und im Werkstattgebäude aus der Sonne beziehen.