Es werde dunkler!

von | 28. Oktober 2021

Es werde dunkler in der Stadt Leimen! So der einhellige Wunsch aller Beteiligten, die trotz strömenden Regens der Einladung von GALL-Stadträtin Christa Hassenpflug zu einer nächtlichen „Lichterwanderung“ durch unsere Stadt gefolgt waren. An verschiedenen Stationen wurden Messungen bzgl. Helligkeit und Farbtemperatur durchgeführt und das Ergebnis war einstimmig: Erstens: In der Regel viel zu hell. Zweitens: Je wärmer das Licht desto angenehmer für den nächtlichen Spaziergang. Drittens: Im grell-weiß-blauen Licht moderner LED-Leuchten fühlt man sich wie auf einem Präsentierteller, erst recht, wenn diese Lampen dicht an dicht hinter einander stehen.

Die Anregung zu dieser Begehung stammt von Sabine Frank vom Sternenpark Rhön, die im Rahmen des Aktionsbündnisses „Bienenfreundliches Leimen“ kürzlich einen Online- Vortrag zum Thema „Lichtverschmutzung und Artenschutz“ hielt. Dieser ist unter https://leimen-bienenfreundlich.de/ ab sofort abrufbar.

 

Nachfolgend die Messergebnisse der einzelnen Stationen:

Standort Beleuchtungsstärke unter der Lampe in ca. 1m Höhe Farbtemperatur
Rathausplatz
Natriumdampf-Hochdrucklampe
ca. 7 Lux ca. 2000 K
Hirschmorgen
Natriumdampf-Hochdrucklampe
ca. 2 Lux ca. 2200 K
Neue Lampen in Rathausstraße ca. 15 Lux ca. 3000 K
Römerstraße nördl. Teil
LED
ca. 50 Lux ca. 3400 K
Römerstraße südl. Teil
LED
ca. 40 Lux ca. 4200 K
Hirtenwiesenstraße
LED
ca. 13 Lux ca. 3800 K
Schwalbenweg
LED
ca. 13 Lux ca. 4400 K
Geheimrat-Schott-Straße
LED
ca. 30 Lux ca. 4500 K
Rohrbacher Straße
(hohe rote Lampen)
ca. 35 Lux ca. 4000 K
Privat: Bodelschwinghstraße
am Haus, brennt durchgehend
ca. 100 Lux ca. 4500 K

 

Diese Messwerte stehen in krassem Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Straßenbeleuchtung.

 

Was „Insektenfreundlichkeit“ bedeutet führt das Umweltministerium wie folgt aus in seinen „Erläuterungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen zur insektenfreundlichen Beleuchtung in §21 Absatz 1 bis 3 Naturschutzgesetz“.

Demnach entspricht eine insektenfreundliche Beleuchtung nach
dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn insbesondere die nachfolgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Anstrahlung des zu beleuchtenden Objekts nur in notwendigem Umfang und Intensität,
  • Verwendung von Leuchtmitteln, die warmweißes Licht (bis max. 3000 Kelvin) mit möglichst geringen Blauanteilen ausstrahlen,
  • Verwendung von Leuchtmitteln mit keiner höheren Leuchtstärke als erforderlich,
  • Einsatz von Leuchten mit zeit- oder sensorengesteuerten Abschaltungsvorrichtungen oder Dimmfunktion,
  • Einbau von Vorrichtungen wie Abschirmungen, Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren,
  • Verwendung von Natriumdampflampen und warmweißen LED-Lampen statt Metallhalogen- und Quecksilberdampflampen,
  • Verwendung von Leuchtengehäusen, die kein Licht über in oder über die Horizontale abstrahlen,
  • Anstrahlung der zu beleuchtenden Flächen grundsätzlich von oben nach unten,
  • Einsatz von UV-absorbierenden Leuchtenabdeckungen,
  • Staubdichte Konstruktion des Leuchtengehäuses, um das Eindringen von Insekten zu verhindern
  • Oberflächentemperatur des Leuchtengehäuses max. 40° C, um einen Hitzetod anfliegender Insekten zu vermeiden (sofern leuchtenbedingte Erhitzung stattfindet).

 

Fazit:

Nur drei von insgesamt zehn Messstellen entsprechen bzgl. der Farbtemperatur den gesetzlichen Vorgaben. Dabei sind andere Kriterien wie Horizontalabstrahlung, Dichtigkeit und Oberflächentemperatur der Lampengehäuse noch gar nicht berücksichtigt. Die Deadline für eine insektenfreundliche Umrüstung ist laut Naturschutzgesetz das Jahr 2030.