GALL-Antrag Fahrradleasing für städtische Bedienstete in Gemeinderat

von | 22. März 2018

Fahrradleasing für Arbeitnehmer*innen ist derzeit in aller Munde. Zu deutlich wird mittlerweile, dass die überwiegende Nutzung des PKW gerade im Berufsverkehr und insbesondere in urbanen Ballungsräumen dysfunktional ist. Hier müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Menschen Alternativen anzubieten. Dazu gehört auch das Fahrradleasing.
Deshalb hat die GALL die Initiative ergriffen und für städtische Bedienstete einen entsprechenden Antrag gestellt, zumal die Möglichkeit des Leasing von Fahrrädern schon seit 2012 gesetzlich verankert ist. Allerdings stellt sich das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer noch sehr kompliziert dar. Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die sich mit der Thematik überhaupt befassen, aber auch hier sind die tarifrechtlichen Fragen noch nicht geklärt.
Unsere Hoffnung, dass bis zur Diskussion des Antrages Klarheit geschaffen würde, hat sich nicht erfüllt, daher war es klar, dass er nicht wie intendiert verabschiedet würde. Aber sowohl die Stadtverwaltung als auch die anderen Fraktionen des Gemeinderates machten klar, dass sie mit der Zielrichtung unseres Antrages einverstanden waren.
Um das zu untermauern hatte die Verwaltung zwei Alternativen erarbeitet, die zumindest in dieselbe Richtung gehen. Die eine sah einen Zuschuss in Höhe von max. 20% und max. 200.-€ für die Beschaffung eines (Dienst-) Fahrrades vor. Diese wurde dann, weil sie den höchstmöglichen Nutzen für die Beschäftigten mit dem geringstmöglichen Verwaltungsaufwand kombiniert einstimmig verabschiedet. Stadt und Gemeinderat haben damit gezeigt, dass sie Willens sind Maßnahmen gegen den Verkehrsinfarkt und den Klimawandel zu ergreifen.
Einig war man sich auch, dass das Thema Leasing wieder aufgegriffen wird, sobald die noch bestehenden Hürden auf Landesebene ausgeräumt sind.