Wieder einmal hat es Jahre gedauert, bis eine Forderung der GALL umgesetzt wird. Schon im letzten Jahrtausend hat Siegward Jäkel auf die Ungerechtigkeit der Abwassergebühr hingewiesen und gefordert, die getrennte Gebühr für Brauchwasser und Niederschlagswasser einzuführen. Dies wurde von Verwaltung und Gemeinderatsmehrheit immer wieder abgelehnt. Jetzt sorgt ein höchstrichterliches Urteil dafür, dass man auch in Leimen nicht mehr anders kann. Gut so!
Natürlich werden zunächst Kosten entstehen und das zuständige Personal wird viel zu tun haben, die Daten zu verarbeiten und eine neue Satzung zu entwerfen. Doch dies sind einmalige Kosten, die gegenüber anderen Investitionen im Abwasserbereich kaum ins Gewicht fallen.
Doch was ist der Grund für diese getrennte Gebühr?
Bisher wird unsere Abwassergebühr nach dem Frischwasser berechnet, das pro Haushalt abgenommen wird. Wer viel verbraucht zahlt viel, wer wenig verbraucht, zahlt wenig. Nicht berücksichtigt wird dabei das Niederschlagswasser, das von den Grundstücken in die Kanalisation gelangt. Wer viel versiegelte Fläche auf dem Grundstück hat, auf der nichts versickern kann, belastet das Kanalsystem und die Kläranlage mehr, als andere, ohne dafür zu zahlen. Das wird mit der getrennten Gebühr korrigiert.
Zahlen jetzt alle mehr, weil zur bisherigen Gebühr nun eine zweite dazu kommt?
Nein. Die Gebühr wird nach den Kosten der Abwasserbeseitigung berechnet und die steigen nicht. Gewinne dürfen bei den Gebühren nicht gemacht werden. Die Brauchwassergebühr, die wir bisher zahlen wird niedriger werden und dazu wird eine Niederschlagswassergebühr kommen.
Und warum ist das gerechter?
Weil zum Beispiel Unternehmen, die wenig Brauchwasser verbrauchen (Supermärkte) aber enorme versiegelte Flächen haben (Markt und Parkplatz) nur minimal an den Abwasserkosten beteiligt sind, aber viel Niederschlagswasser einleiten. Diese zahlen künftig einen angemessenen Beitrag, dafür werden andere entlastet.
Ralf Frühwirt