Bei der Anpassung der Bestattungsgebühren haben sich Verwaltung und Gemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht. Über ein halbes Jahr dauerten hierzu die Vorberatungen. Und es ist zu befürchten, dass die jetzt beschlossenen Gebühren in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe stoßen. Aber es ist nun einmal eine Tatsache, dass eine Kommune ihre Leistungen für ihre Bürger nur auf dreierlei Weise finanzieren kann: 1. durch Schulden, 2. durch Steuern, 3. durch Gebühren. In Anbetracht der bereits bestehenden hohen Verschuldung der Stadt Leimen droht bei jeder weiteren Schuldenaufnahme insbesondere für Leistungen aus dem Verwaltungshaushalt eher früher als später der Verlust der kommunalen Autonomie, sprich die Zwangsverwaltung. Das bedeutet, der kleine Rest an freiwilligen Leistungen, die wir heute noch unseren Bürgern gestatten können, entfällt dann völlig. Zumal dies eine unverantwortliche Belastung der nachfolgenden Generationen bedeutet. Das kann wohl niemand ernsthaft wollen.
Wie sieht es als nächstes aus mit den Steuern? Alle unsere bisherigen Versuche über Steuererhöhungen den Haushalt zu sanieren sind in der Vergangenheit kläglich gescheitert mit dem Argument: „Das können wir unseren Bürgern doch nicht zumuten!“ Bleiben als letztes also noch die Gebühren. Diese sollten nach Auffassung des Regierungspräsidiums an erster Stelle für Leistungsverrechnungen stehen. Und das mit Recht! Denn hier wird nur derjenige finanziell belastet, der auch eine entsprechende Leistung der Kommune in Anspruch nimmt. Insofern sind wir nach wie vor für eine annähernde Kostendeckung im Bestattungswesen, zumal es hierbei z. B. bei den Reihengräbern auch durchaus vertretbare preisgünstige Alternativen gibt. Nicht zu vergessen, dass durch die Neukalkulation der Gebühren zwei Grabarten um 15 bzw. 21 % auch deutlich billiger wurden. Apropos Prozente! Auch nach der neuen Gebührenkalkulation werden die Bestattungskosten noch zu über 25 % vom Steuerzahler mitfinanziert.
Vielen Dank und freundliche Grüße.
Michael Reinig