Parkraumbewirtschaftung

von | 3. April 2022

In der Nußlocher, Bürgermeister-Weidemaier und einigen Nebenstraßen sind seit einiger Zeit gebührenpflichtige Parkflächen ausgewiesen. Dies sorgt für die Anwohner der betreffenden aber auch die der angrenzenden Straßen für erheblichen Unmut. Die ausgewiesenen Parkflächen bleiben leer, der öffentliche Parkraum in den Nachbarstraßen ist dagegen total überfüllt, Mülleimer bleiben ungeleert.

Die letzte Gemeinderatssitzung war daher aufgrund des TOP 9, in welchem es um die Gebührensatzung zur Parkraumbewirtschaftung ging, außerordentlich gut besucht. Der Frust der Anwohner ist für uns nachvollziehbar, eine kurzfristige provisorische Problemlösung jedoch laut Auskunft der Verwaltung schwierig. Deshalb haben wir zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Ergänzungsanträge eingereicht:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für Anwohnerparkausweise zu erarbeiten und dies bis zur UV-Sitzung am 29.06. dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  2. Die zweite und vierte Gebührenzone sind als Mischgebiete auszuweisen, in denen sowohl Tickets als auch Anwohnerparkausweise gültig sind.
  3. Bei Beantragung eines Anwohnerparkausweises werden auf Nachweis bereits bezahlte 14-Tages-Tickets verrechnet.

Begründung:

Der Unmut der Anwohner in den betroffenen Gebührenzonen ist groß und nachvollziehbar. Das Ausweichparken dieser Anwohner in den angrenzenden Straßenzügen führt dort zu einer erheblichen Mehrbelastung.

Durch diese Ergänzungsbeschlüsse soll dem Wunsch der Anwohner nach Jahresparkausweisen Rechnung getragen werden und umgekehrt der Verwaltung Zeit gegeben werden, eine rechtlich solide Gebührenordnung zu erarbeiten.

Diese sollte sowohl für die Behörde als auch für die Bürger*innen möglichst einfach, transparent und einheitlich gehalten werden. Durch die Möglichkeit der einmaligen Verrechnung der 14-Tages-Tickets wird für die Anwohner jetzt bereits ein Anreiz geschaffen, innerhalb der Gebührenzone zu parken, was zu einer Druckentlastung in den angrenzenden Straßen führt. Die Höhe eines Jahresparkausweises sollte inklusive Besucherkarte unseres Erachtens 180,00 € nicht übersteigen.

Das Mischgebiet (Ticket + Anwohnerparkweis) kann auf einfachem Wege durch Anbringung eines weiteren Schildes ausgewiesen werden.

Die Anwohner sind von der Verwaltung über die Beschlusslage zu informieren, sodass es aufgrund der Möglichkeit der Ticketverrechnung zu einer baldigen Entlastung im Straßenraum kommen müsste.

 

Der Rückverweis in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zur nochmaligen eingehenderen Beratung im Sinne unserer Anträge wurde einstimmig angenommen.