Weniger als das Gesetz verlangt

von | 30. März 2021

Ausgestattet mit einem Bienenmaskottchen und guter Hoffnung für ein „Bienenfreundliches Leimen“ brachte die GALL in der vergangenen Gemeinderatssitzung ihre beiden Anträge zur Earth Hour und Earth Night in das Gremium ein. Schon bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt durch OB Reinwald wurde klar, dass maximal mit einer Zustimmung zur Earth Hour zur rechnen sei, nicht jedoch zur Earth Night. Diese Tendenz verfestigte sich mit jedem weiteren Redebeitrag. Während man sich rasch auf die Teilnahme der gesamten Stadt an der Earth Hour ab kommendem Jahr einigen konnte, bzgl. einer mehrstündigen Abschaltung der Straßenbeleuchtung folgte das Gremium mehrheitlich lieber einem Kompromissvorschlag der FDP.

Dieser jetzt gefasste Gemeinderatsbeschluss besagt: Alle öffentlichen Gebäude werden am 7. September, dem Tag der Earth Night, ab 22 Uhr nicht mehr angestrahlt. Wow!! Allerdings werden sie auch die Tage davor und die Tage danach nicht angestrahlt, denn § 21 des Naturschutzgesetzes schreibt in Absatz 2 vor, dass es „im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten (ist), die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“ Der Gemeinderatsbeschluss beinhaltet also nichts weiter als die eh schon gültige Rechtslage, allerdings gilt diese nicht nur für eine Nacht, sondern für ganze fünf Monate.