Bäume gefällt – Wirtschaftsinteressen schlagen Bürgerbeteiligung

von | 6. Dezember 2012

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Bürgerentscheid zum Erhalt der Bäume am Weidweg haben SPD und GALL den Antrag gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung alle weiteren Aktivitäten seitens der Stadt ruhen zu lassen.

Denn nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist deutlich geworden, dass die Rechtsauffassung der Stadt Leimen und des Regierungspräsidiums im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides zumindest fragwürdig ist. Deshalb kann unserer Auffassung nach das Verfahren nicht weiter geführt werden, ohne der Leimener Bürgerschaft zu signalisieren, dass Bürgerbeteiligung unerwünscht ist, selbst wenn sie juristisch als rechtmäßig angesehen wird.

Weitere Fakten zu schaffen, vor einer endgültigen Entscheidung wäre ein offener Affront gegen die Bürgerschaft und zwar unabhängig davon, wie die einzelnen Bürger zum Inhalt des Bürgerentscheides tatsächlich stehen. Das darf eine Verwaltung und ein Gemeinderat, die im Auftrag der Bürgerschaft handeln, nicht vollziehen. Daher müssen alle weiteren Aktivitäten im Hinblick auf Verkauf und Bebauung bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes eingestellt werden.

Die Verwaltung hat sich – auch wenn der Antrag nicht im Gemeinderat zur Abstimmung kam – in Abstimmung mit den Fraktionen daran gehalten. Am 1.12. sind die Bäume dennoch gefallen. Verantwortlich dafür ist die Baufinanz als gegenwärtige Besitzerin des Grundstücks, die die Fällung angeordnet hat.

Damit hat die Firma Fakten geschaffen, die das Anliegen des Bürgerentscheids obsolet machen. Für sich genommen hat sie damit wohl rechtmäßig gehandelt, da sie mit der Frage des Bürgerentscheides direkt nichts zu tun hat. Ob sie sich allerdings mit dieser Handlungsweise, in Leimen wirklich Freunde gemacht hat, bleibt abzuwarten. Es fragt sich, ob dieses knallharte Durchsetzen der eigenen Interessen ihr langfristig nicht mehr schadet, als sie mit dem Zeitgewinn gut gemacht hat. Das demokratische Recht der Bürgerschaft in diesem Fall eine eigene Entscheidung zu treffen auf diese Weise zu unterbinden, ist für uns kein akzeptables Verhalten.

Ralf Frühwirt