Für eine insektenfreundliche (und Kosten sparende) Straßenbeleuchtung

von | 2. April 2021

Antrag

Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Bei der Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenleuchten ist zukünftig die Lichtfarbe Amber (Lichtfarbe 518 = 1.800 Kelvin) vorzusehen. Die Leuchten müssen dimmbar sein.
  2. Die Stadtverwaltung erstellt eine Übersicht, in welchen Straßenzügen sich bereits dimmbare Straßenleuchten befinden und welche Straßenzüge in den nächsten fünf Jahren mit neuen Leuchten ausgestattet werden sollen.
  3. Der Gemeinderat entscheidet darüber, wo, wie und wie lange Straßenleuchten gedimmt werden:
    a. in welchen Straßenzügen,
    b. in welchem Maße (%),
    c. in welchem Zeitraum.

Begründung

Bernsteinfarbenes Licht wirkt am besten der Lichtverschmutzung entgegen. Das Licht der Amber-Leuchten wird auch bei Nebel deutlich weniger gestreut als weißes Licht. Grund dafür ist der nicht vorhandene Blauanteil. Bessere Sicht und damit höhere Sicherheit sind die Folge. Es ist aufgrund des nicht vorhandenen Blauanteils sehr insektenfreundlich und wird deutlich weniger in den Nachthimmel gestreut als weißes Licht und wirkt sich somit positiv auf das gesamte Ökosystem aus.

Das Dimmen von Straßenzügen z. B. in der Zeit von 22.00 h bis 4.00 h auf ca. 50 % der Leistung nutzt erstens die technischen Möglichkeiten der Leuchten – auch der bereits installierten –, spart zweitens Geld, wirkt sich drittens positiv auf Mensch und Umwelt aus.

So wird z. B. in der Bahnstadt in Heidelberg der Großteil der Straßenlaternen (ca.80 %) ab 22:00 Uhr auf 50 % gedimmt, der „Lange Anger“ auf 40 %. Mit den neuen LEDS lässt sich das straßenzugsweise leicht handhaben. Beim viel befahrenen Radweg südlich der Bahnstadt wird die Beleuchtung um 24 Uhr auf 25 % reduziert. In den Seitenstraßen beträgt die Beleuchtungsstärke durchschnittlich 3 Lux.