GALL beantragt Behindertenbeauftragten

von | 27. Juni 2016

Begründung:

Das neue Landesgleichstellungsgesetz ist seit Januar 2015 in Kraft getreten. Darin werden behinderten Menschen und ihren Vertretern mehr Rechte zugestanden. Unter anderem sind Stadt- und Landkreise verpflichtet Behindertenbeauftragte einzusetzen.

Eine solche verpflichtende Regelung gibt es für Kommunen noch nicht, dennoch haben sich unabhängig von einer Pflicht viele Kommunen bereits freiwillig dazu entschlossen einen Behindertenbeauftragten zu bestellen.

Der Behindertenbeauftragte soll sowohl für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, als auch für die Stadt selbst Ansprechpartner für alle mit dem Thema Behinderung verbundenen Belange sein.

Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesondere:

  • Sprechstunden für Menschen mit Behinderung und ihre Vertrauenspersonen

  • Rederecht in Gemeinderat und Ausschüssen bei behindertenspezifischen Themen

  • die Entwicklung von Leitfäden für Menschen mit Behinderung

  • die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung der Behindertenfreundlichkeit von Leimen (UN-Behindertenrechskonvention)

  • die Organisation eines Behindertenbeirats

  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Umsetzung der Inklusion behinderter Menschen braucht Fachwissen auf vielen Ebenen, Motivation und den intensiven Kontakt zu den Betroffenen. Wir sind der Meinung, dass ein ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter mit einem entsprechenden Hintergrund dies am ehesten für unsere Stadt leisten kann.