Gemeinsamer Antrag von SPD und GALL

von | 30. Oktober 2012

Die Fraktionen des Leimener Gemeinderates stehen nach wie vor hinter dem Bebauungsplanverfahren „Weidweg“, auch wenn es unterschiedliche Auffassungen über den Erhalt der Bäume gab und gibt. Durch die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wurden jedoch neue Fakten geschaffen. Diesen muss Rechnung getragen werden.

Wir beantragen daher:

Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Bäume am alten Sportplatz unterlässt die Stadt alle weiteren Aktivitäten, um am Weidweg Fakten zu schaffen.

Für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Stadt Leimen gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Frage des Bürgerbegehrens zurückweist, ist zur Vermeidung von Nachteilen für die Stadt unverzüglich Vorsorge zu treffen durch:

Vorbereitung eines Bürgerbegehrens oder Vorbereitung eines Bürgerentscheides

Der Gemeinderat ist unverzüglich über den Stand des Verfahrens und die Implikationen eines ablehnenden Bescheides des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere möglicher finanzieller Folgen zu informieren.

Begründung:

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist deutlich geworden, dass die Rechtsauffassung der Stadt Leimen und des Regierungspräsidiums im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zumindest fragwürdig (zweifelhaft ?) ist. Deshalb kann unserer Auffassung nach das Verfahren nicht weiter geführt werden, ohne der Leimener Bürgerschaft zu signalisieren, dass Bürgerbeteiligung unerwünscht ist, selbst wenn sie juristisch als rechtmäßig angesehen wird.

Weitere Fakten zu schaffen, vor einer weiteren Entscheidung wäre ein offener Affront gegen die Bürgerschaft und zwar unabhängig davon, wie die einzelnen Bürger zum Inhalt des Bürgerbegehrens tatsächlich stehen. Das dürfen eine Verwaltung und ein Gemeinderat, die im Auftrag der Bürgerschaft handeln, nicht vollziehen. Daher müssen alle weiteren Aktivitäten im Hinblick auf Verkauf und Bebauung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes eingestellt werden.

Mit der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist der eigentliche Rechtsstreit über die Pflicht zur Durchführung des Bürgerbegehrens noch nicht entschieden. Auch der Verwaltungsgerichtshof entscheidet nur über die Frage, ob die Klage in der Hauptsache voraussichtlich erfolgreich sein wird oder nicht. Der Stadt droht nicht unerheblicher Schaden, den abzuwenden der Gemeinderat verpflichtet ist, wenn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache auf dem Alten Sportplatz Stillstand in jeder Hinsicht herrschen würde. Es ist deswegen unerlässlich, dass die Stadt schon morgen mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerbegehrens oder ersatzweise eines Bürgerentscheides beginnt.

Mit freundlichen Grüßen,

Für die SPD Dr. Peter Sandner

Für die GALL Ralf Frühwirt