Antrag zum Alten Sportplatz

von | 3. November 2012

Verfahren stoppen bis zum Gerichtsentscheid über das Bürgerbegehren

Auf Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Verkauf des Alten Sportplatzes am Weidweg hat das Verwaltungsgericht am 19.10. im Wege der einstweiligen Anordnung das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Damit hat das Gericht dem mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss vom 1.3., der das Bürgerbegehren wegen Überschreitung der Fristen abgelehnt hat, widersprochen. Insbesondere die Tatsache, dass der Beschluss zu Unrecht nichtöffentlich gefasst wurde, wurde vom Gericht bemängelt. Die Praxis, zu viele Entscheidungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beschließen, und die entsprechenden Regelungen großzügig auszulegen, in Verbindung mit einer dürftigen Berichterstattung über solche Beschlüsse, war auch in der Vergangenheit immer wieder ein Punkt, den die GALL kritisiert hat. Dies hat nun wesentlich zu dem Fiakso beigetragen.

Antrag zum Weidweg

Voreilig?

SPD und GALL haben aufgrund dieses Gerichtsentscheides beantragt, bis zum endgültigen Entscheid des Verwaltungsgerichts alle weiteren Maßnahmen ruhen zu lassen und keine weiteren Fakten zu schaffen. Weiterhin sollen vorbereitende Maßnahmen für ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid getroffen werden, damit bei einem entsprechenden Beschluss schnell reagiert werden kann. Zum Dritten soll der Gemeinderat umgehend und ausführlich über alle Implikationen und die finanziellen Folgen informiert werden.

Weitere Fakten zu schaffen, vor einer weiteren Entscheidung wäre ein offener Affront gegen die Bürgerschaft und zwar unabhängig davon, wie die einzelnen Bürger zum Inhalt des Bürgerbegehrens stehen. Das dürfen eine Verwaltung und ein Gemeinderat, die im Auftrag der Bürgerschaft handeln, nicht vollziehen.

Mit der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist der eigentliche Rechtsstreit über die Pflicht zur Durchführung des Bürgerbegehrens noch nicht entschieden. Auch der Verwaltungsgerichtshof entscheidet nur über die Frage, ob die Klage in der Hauptsache voraussichtlich erfolgreich sein wird oder nicht. Der Stadt droht nicht unerheblicher Schaden, den abzuwenden der Gemeinderat verpflichtet ist, wenn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache auf dem Alten Sportplatz Stillstand in jeder Hinsicht herrschen würde. Es ist deswegen unerlässlich, dass die Stadt schon morgen mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerbegehrens oder ersatzweise eines Bürgerentscheides beginnt.

Zum Antrag »

Ralf Frühwirt