Was viele schon lange erwartet haben, ist jetzt amtlich: Während alle seine (gesunden) Mitangeklagten verurteilt wurden, wurde das Verfahren gegen Herbert Ehrbar wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Fünfzehn Jahre hat sich das Verfahren mühsam dahin geschleppt – als wäre es selbst bettlägrig – bis man den Alt-OB endlich in Ruhe lassen durfte. Man stelle sich nur einmal vor, was die öffentliche Meinung sagen würde, wenn ein jugendlicher Randalierer nach 15 Jahren noch immer nicht verurteilt wäre. Aber da Ehrbar ja keine Scheibe eingeworfen hat, sondern beschuldigt war, an Veruntreuungen in Millionen(DM)höhe beteiligt gewesen zu sein, müssen wohl andere Maßstäbe angelegt werden. Nun ist gegen eine intensive Recherche bei komplizierten Sachverhalten natürlich nichts zu sagen, aber 15 Jahre?!
Und dann ist er zu krank für die Verhandlung. Schön, dass er noch gesund genug ist bei Neujahrsempfängen der CDU, bei Gewichtheberwettkämpfen und Sitzungen des Heimatmuseums stundenlang seinen Mann zu stehen. Offensichtlich war die Motivation des Herrn Ehrbar, sich auch vor Gericht zusammenzureißen, gering, sonst hätte er wohl kaum seinen Anwalt mit Attesten zum Gericht geschickt. Derselbe Anwalt, der jetzt laut RNZ die Einstellung des Verfahrens bedauert, da er guter Hoffnung gewesen sei, die Unschuld seines Mandanten beweisen zu können. Geht’s noch dreister?
Wie gesagt, alle, die offiziell gesund genug waren in diesem Verfahren vor Gericht zu gehen, wurden verurteilt, Ehrbar muss seine Kosten selbst tragen und die Kammer geht weiterhin von einem „hinreichenden Tatverdacht“ (RNZ) aus. Also soll ausgerechnet derjenige, ohne den im Leimener Rathaus nichts ging, keine Ahnung von den Vorgängen gehabt haben?
Und jetzt, da ihm juristisch keiner mehr etwas tun kann, lässt Ehrbar über seinen Anwalt auf andere einprügeln (RNZ 24.2.), ein allzu durchsichtiger Versuch, die Legendenbildung um den Unschuldsengel Ehrbar voran zu treiben.