Der Unterschied zwischen Bau- und Folgekosten sollte dem Oberhaupt einer Großen Kreisstadt schon bekannt sein – so denkt man jedenfalls! Ersteres sind die Kosten zur Errichtung eines Bauwerkes, letzteres die Kosten, die sich aus dessen Finanzierung und Betrieb ergeben. Dass unser OB es mit dieser Unterscheidung nicht so genau nimmt, sieht man an seiner Antwort auf unsere Eingabe beim Regierungspräsidium. Darin haben wir bemängelt, dass bei der Abstimmung über die Schulhof-Tiefgarage diese Folgekosten nicht aufgeführt wurden.
Wenn OB Reinwald nun in seiner Stellungnahme behauptet, Ralf Frühwirt habe den zuständigen Fachplaner für seine detaillierte Kostenaufstellung gelobt, ist dies absolut korrekt, nur trifft es nicht den Kern unseres Einwurfs beim Regierungspräsidium. Denn der Bauingenieur referierte selbstverständlich nur über die Baukosten, die finanziellen Belastungen der Stadt aufgrund Folgekosten hätten jedoch von Seiten der Verwaltung vorgetragen werden müssen, was nicht der Fall war.
Wenn OB Reinwald weiterhin behauptet, „in nicht öffentlicher Zusammenkunft seien … Abschreibungen und Verzinsungen thematisiert worden“, so ist das insofern richtig, als wir von Seiten der GALL das Fehlen dieser Daten bei jeder sich bietenden Gelegenheit monierten. Aufgrund dieses Versäumnisses der Verwaltung wurden von unserer Seite diese Folgekosten überschlagweise vorgetragen, um die Dimension zukünftiger Belastungen wenigstens ansatzweise aufzuzeigen. Denn ein zentraler Lehrsatz des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts lautet: Man muss eine Sache nicht nur bezahlen können, man muss sie sich auch leisten können. Gemeint sind damit eben diese Folgekosten, die einen Stadtsäckel auf Jahrzehnte hin belasten. Und die sind bei einem Gesamtprojekt von 10 Millionen EURO nicht unerheblich. Soviel kosten nämlich der Bau der Tiefgarage und die Erneuerung des Schulhofs der Turmschule.
Weiterhin wird behauptet, dass Frühwirt die Verkehrsuntersuchungen des Ingenieursbüros in Abrede stellt. Dies kann ebenfalls so nicht stehen bleiben, denn das Ergebnis dieser Untersuchung lautet: Die vorhandenen Stellplätze im Stadtgebiet sind ausreichend, das Parkdeck dient lediglich zur Ablösung oberflächlicher Stellplätze. Dies ist jedoch eine rein politische Entscheidung und diese hängt wiederum von der Größe des Stadtsäckels bzw. von der Höhe der Schulden ab. Letztere belaufen sich in Leimen laut mittelfristiger Finanzplanung zum Jahresende 2023 auf über 100 Millionen EURO. Aus diesem Grund wurden von unserer Seite her immer wieder kostengünstigere Alternativen ins Spiel gebracht.