Leimener Geheimdiplomatie oder das Elend mit der Öffentlichkeit

von | 8. Juli 2009

Seit 25 Jahren, also solange die GALL im Gemeinderat der Stadt Leimen ist, zieht sich unser Kampf um mehr Öffentlichkeit schon wie ein roter Faden durch die politische Agenda Leimens.

Bereits unter der Ägide Ehrbar wurde oft und zäh darum gerungen, Tagesordnungspunkte aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen zu verweisen. Wir sind der Meinung, dass sowohl Stadtverwaltung als auch Gemeinderat ihre Arbeit im Namen und im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger ausführen und dass deshalb die BürgerInnen auch grundsätzlich ein Anrecht darauf haben über diese Arbeit so gut wie möglich informiert zu sein, schließlich geht es um ihre Stadt und oft genug auch um ihr Geld, über das entschieden wird.

Leider neigt die Verwaltung und häufig auch Mehrheiten im Gemeinderat dazu, die Ausnahmetatbestände des § 35 GemO „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner“ sehr großzügig auszulegen. Wer, wie wir, gehofft hatte, dass sich dies mit dem Ende der Amtszeit von H. Ehrbar ändert, wurde rasch eines Besseren belehrt. In dieser Hinsicht trat er ohne mit der Wimper zu zucken in die Fußstapfen seines Vorgängers. Da die Auseinandersetzungen über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten meist nichtöffentlich ausgetragen werden, bekommt der Bürger nur sehr wenig davon mit.

Dennoch gab es im letzten Jahr ein wachsendes Interesse und verstärkte Nachfragen zu diesem Thema. Auslöser dafür war das Schwimmbadfiasko und die sehr schweigsame Informationspolitik der Verwaltung. Einer unserer vielen Kritikpunkte an PPP-Modellen war von Anfang an die Tatsache, dass die abzuschließenden Verträge immer hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden und auch später der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Wenn eine Kommune dann mit solchen Verträgen Schiffbruch erleidet – wie in Leimen geschehen – hat der Bürger kaum die Möglichkeit zu kontrollieren, ob mit seinen Steuergeldern verantwortungsbewusst umgegangen wurde. Dem Wunsch von Teilen des Gemeinderates, wenigstens die Teile des Vertrages öffentlich zu machen, die die „berechtigten Interessen“ der s.a.b. nicht tangieren, ist der OB bisher nicht nachgekommen. Bisher beharrt er darauf, dass der gesamte Vertrag der Geheimhaltung unterliegt. Der Antrag, zu prüfen, was veröffentlicht werden kann, liegt dennoch auf dem Tisch und die GALL wird dafür sorgen, dass auch darüber befunden werden muss.

Ein anderes Beispiel für die überzogene Heimlichtuerei des OB war der Antrag der KuSG aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe einen Kreditrahmen von der Stadt zu bekommen. Darüber sollte nichtöffentlich befunden werden, obwohl es bei Anträgen von Vereinen bisher immer so gehandhabt wurde, dass sie öffentlich beschieden wurden.