Ein Nachbericht
von Ralf Frühwirt
Drei Themen beherrschten die letzte Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause. Die alljährlichen Rechenschafts- und Prüfberichte zurückliegender Haushaltsjahre (diesmal 2006), auf die ich hier nicht eingehen werde, die Friedhofsgebührenordnung und natürlich – wenn auch nicht auf der Tagesordnung – das Schwimmbad.
Zunächst zur Gebührenordnung. Lange Jahre wurden die Preise für die Leistungen der Stadt mehr oder weniger nach Gutdünken festgelegt. Das war keine Leimener Spezialität, sondern wurde überall im Ländle so gehandhabt. Mit den wahren Kosten hatten die geforderten Gebühren kaum etwas zu tun, sie lagen immer deutlich darunter. Da der Gebührenzahler die Kosten nicht getragen hat, blieben die Kommunen darauf sitzen und wälzten den ungedeckten Aufwand auf die Steuerzahler ab, also auf alle, denn die Grundsteuer zum Beispiel muss so gut wie jeder zahlen.
Nach § 78 der Gemeindeordnung ist die Gemeinde aber gehalten, für Leistungen „soweit vertretbar und geboten“ Entgelte zu verlangen und erst in zweiter Linie Steuern zu erheben. Das heißt, derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, soll diese so weit vertretbar bezahlen und nicht die Allgemeinheit der Steuerzahler. Deshalb sind die Kommunen seit einigen Jahren gehalten, ihre Kosten genau zu ermitteln und dann ggf. Zuschüsse festzulegen. Die Kostenermittlung wurde jetzt wieder durchgeführt und, wie schon beim letzten Mal, wurde deutlich, dass die bisher geforderten Gebühren weit von jeder Kostendeckung entfernt sind. Und, wie schon beim letzten Mal, errechnete uns das beauftragte Ingenieurbüro unterschiedliche Kosten-Szenarien für unterschiedliche Zuschusshöhen (60%, 70%, 80%, 90% Kostendeckung). Und, ebenfalls wie schon beim letzten Mal, hatte die GALL einen Gegenvorschlag. Wir wollten den Zuschuss für die unterschiedlichen Grabarten nicht prozentual gestalten, sondern einen festen Zuschuss geben, unabhängig von der Grabart.
Der prozentuale Zuschuss hat nämlich den gravierenden Nachteil, dass diejenigen, die besonders teure Gräber in Anspruch nehmen, die Allgemeinheit zum Teil mit tausenden von Euro belasten. Zum Vergleich seien hier nur die Zahlen für das günstigste Grab (anonymes Urnengrab) und das teuerste Grab (das Sonderwahlgrab) genannt. Bei einer 70% Regelung, wie sie anfangs in den Ausschüssen präferiert wurde, hätte die Stadt beim anonymen Urnengrab 42,78 € zugeschossen, beim Sonderwahlgrab 4297,25 €, also hundert Mal so viel.
Diese Differenz schien uns aus vielen Gründen nicht tragbar. Die Wahl, für welche Grabart man sich entscheidet, ist eine rein individuelle, das heißt, dass niemand gezwungen ist, sich für ein teures Grab zu entscheiden. Wer das dennoch tut, der soll für diese persönliche Entscheidung nicht die Allgemeinheit zur Kasse bitten. Sozial gerechter erscheint uns ein fester Zuschuss, den jeder im Vorhinein kennt. Dann kann jeder entscheiden, wieviel ihm eine aufwendigere Grabart persönlich wert ist. Wir haben deshalb einen Zuschuss von 150.- € vorgeschlagen, wodurch die günstigste Grabart kostenfrei wird. Andere werden teurer. Insgesamt erhöht sich der Kostendeckungsgrad der Stadt erheblich. Die Zuschüsse reduzieren sich (bei gleicher Sterblichkeit) auf ca. 15 000.- €.
Bei unserem ersten Versuch im Jahre 2004 sind wir mit dem Antrag noch gescheitert, da wir ihn sehr kurzfristig eingebracht haben und die anderen Fraktionen wenig Möglichkeiten hatten, sich damit auseinanderzusetzen. Diesmal war ausreichend Zeit vorhanden und unsere Argumente haben eine knappe Mehrheit überzeugen können. Die anwesenden GemeinderätInnen von FDP, FWV, SPD und GALL stimmten in der Sitzung für unseren Antrag (12 Stimmen), dagegen waren 11 vor allem aus der CDU, bei einer Enthaltung. Für die GALL ist dieser Abstimmungserfolg auch ein Zeichen, dass, entgegen mancher Erfahrungen aus der Vergangenheit, in der momentanen Situation eher die Kraft der guten Argumente zählt, als die der schieren Übermacht.
Ganz am Ende, unter Punkt Verschiedenes, kam dann das Thema Schwimmbad noch einmal auf die Tagesordnung, nachdem ein interessierter Bürger bereits am Anfang einen umfangreichen Fragenkatalog an den Sitzungsleiter – Bruno Sauerzapf – übergeben hatte. In einem von SPD, FWV, FDP und GALL unterzeichneten Antrag, wurde die Einberufung einer außerordentlichen Ältestenratssitzung am Montag, dem 28.7. gefordert. Thema sollte die Zukunft des Schwimmbades sein und außer den Mitgliedern des Gemeinderates sollte auch die Verwaltung und Herr Wäscher von der s.a.b. jeweils mit den Rechtsvertretern eingeladen werden. Hintergrund des Antrages war, dass auch ein halbes Jahr nach bekanntwerden der Probleme beim Bad, noch immer keine gemeinsame Sitzung von Rat, Verwaltung und s.a.b. stattgefunden hat.
Die Tatsache, dass Herr Wäscher nun von sich aus auf die Fraktionen zugekommen ist, und eine entsprechende Sitzung vorgeschlagen hat, wurde von der Verwaltung als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Stadt angeprangert. Dabei sollte man doch eigentlich froh sein, dass Herr Wäscher, was auch immer er sich bisher hat zuschulden kommen lassen, nun Gesprächsbereitschaft signalisiert. Schließlich hat die Verwaltung auch bei der Bürgerversammlung immer wieder betont, dass die s.a.b. „unser Partner“ ist, mit dem man auch in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten will. Schon bei der Bürgerversammlung klangen diese Bekundungen reichlich hohl, angesichts der Art und Weise, wie man dort mit dem „Partner“, der ja im Saal war, umgegangen ist.
Deutlich wurde bei den Wortmeldungen von Bruno Sauerzapf, dass die Verwaltung, auch wenn sie es bis jetzt noch nicht geschafft hat s.a.b. und Gemeinderat an einen Tisch zu bringen, äußerst ungehalten wird, wenn Gespräche an ihr vorbei stattfinden. Bei einigen Räten verfestigte sich, nach der teilweise heftigen Diskussion, der Verdacht, dass die Verwaltung ein solches gemeinsames Treffen unbedingt verhindern will. Nicht nur die BürgerInnen sollen in seliger Unwissenheit gehalten werden, sondern offensichtlich auch ihre Vertretung.
Der Verwaltung gelang es, unter Verweis auf angeblich wichtige weitere Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit geeignet sind, eine Mehrheit des Rates davon zu überzeugen, den Punkt im nichtöffentlichen Teil weiter zu diskutieren. Darüber kann hier natürlich nichts berichtet werden. Eine Ältestenratssitzung fand am 28.7. aber nicht statt. Wir setzen die Berichterstattung fort!