Nachholbedarf in Sachen direkter Demokratie

von | 18. April 2013

Anlässlich einer Öffentlichen Fraktionssitzung hatte die GALL Dr. Schmidt-Eisenlohr (MdL) am 16.04.13 zu Gast im KCL. Haupthemen war die künftige Bürgerbeteiligung und die Überarbeitung der Gemeindeordnung, was ja gerade in Leimen im letzten Jahr im Fokus stand.

Bürgerbeteiligung

Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr (6. von links) bei der GALL

„Nachholbedarf“ sehen speziell die Grünen bei der Stärkung der direkten Demokratie. In keinem Bundesland seien die Hürden so hoch wie in Baden-Württemberg, so Schmidt-Eisenlohr. Das soll anders werden. Die Sechs-Wochen-Frist beim Bürgerbegehren sollte auf drei Monate verlängert werden und das erforderliche Quorum „weit unter fünf Prozent“ liegen. Bei Bürgerentscheiden plädieren die Grünen für gestaffelte Quoren je nach Gemeindegröße: bis 10.000 Einwohner benötige ein erfolgreicher Bürgerentscheid die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten; bis 50.000 Einwohner sollen es 15 Prozent sein; und bei mehr als 50.000 Einwohnern zehn Prozent. Damit hätten die Bürgerentscheide in der Region „alle Rechtskraft erlangt“ so Schmidt Eisenlohr.

Den Grünen geht es darum, „Entscheidungsprozesse früher mit den Menschen zu diskutieren“ und Wege zu eröffnen, „dass der Bürgerwille Einfluss nehmen kann“, noch während die Entscheidungsprozesse laufen. Gemeinderatsbeschlüsse müssten auf den Prüfstand gestellt werden können. Erleichterte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können Sicht durchaus Instrumente sein, solche Konflikte zu lösen oder zu entschärfen. Ähnliches verspricht er sich von einer „massiven“ Einschränkung nicht öffentlicher Beratungen und Vorberatungen. Seiner Meinung nach muss die kommunale Demokratie „sensibler mit Bürgern umgehen“, auch wenn dies nicht immer einfach sei.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist dabei, das Verhältnis von Oberbürgermeistern und Gemeinderäten neu zu justieren. Ziel ist es, die „Exklusivrechte“ eines OB „auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen“. Das betrifft seinen Worten zufolge die Festlegung von Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit ebenso wie das Eilentscheidungsrecht oder das Widerspruchsrecht gegen Gemeinderatsbeschlüsse. Ein besonderes Anliegen gerade auch der GALL hier in Leimen.

Zugleich streben die grünen Kommunalpolitiker im Land eine Aufwertung des Fraktionsstatus im Gemeinderat an. So soll künftig jede Fraktion z.B. ein Antragsrecht haben (bislang braucht es ein Viertel der Stimmen, um einen Punkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen zu lassen). Auch eine Auskunftspflicht der Verwaltung gegenüber jedem Gemeinderat halten die Grünen für notwendig.

Gerhard Scheurig