VGH entscheidet – Bürgerbegehren nicht zulässig

von | 8. März 2013

Im Gegensatz zum VG Karlsruhe hat der VGH das Bürgerbegehren zum Erhalt der Bäume am Alten Sportplatz für unzulässig erkannt. Hatte die erste Instanz noch auf die Unrechtmäßigkeit des nichtöffentlich gefassten Beschlusses abgehoben, war für den VGH die Veröffentlichung zentral, ab der die Frist für das Bürgerbegehren lief. Diese Frist wurde bekanntlich versäumt.

Mit diesem Urteil ist die juristische Auseinandersetzung am Ende und man fragt sich, was von diesem bedauerlichen Kapitel der Leimener Politik übrig bleibt. Für uns in erster Linie der schale Eindruck, dass man sich im Umgang mit selbstbewussten Bürgern mental noch im vorigen Jahrhundert befindet.

Da war der Verkauf in nichtöffentlicher Sitzung, ein unrechtmäßiges Verfahren, das aber deutlich macht, dass die Information der Bevölkerung als weniger wichtig erachtet wird, als andere Aspekte. Dann der Umgang mit den Menschen, die dem Beschluss widersprachen, aus dem sowohl patriarchales Denken, wie auch verletzte Eitelkeit sprachen und bei dem es oft weniger um die Sache, oder gar um das Ansehen der Stadt ging, sondern um persönliche Animositäten.

Auf diese Weise wurden zahlreiche Möglichkeiten Souveränität zu zeigen verbaut. Denn auch nach dem ursprünglichen Beschluss sprach nichts dagegen, ab jetzt vieles besser – oder einfach „richtig“ zu machen! Zum Beispiel, indem man – in Anerkennung des ja unrechtmäßig zustande gekommenen Beschlusses – den einsprechenden Bürger nun konstruktiv entgegen kommt. Oder indem man ein wenig Demokratie wagt und das Bürgerbegehren – trotz formaler Unstimmigkeiten – anerkennt, um daraus eine Kultur des Dialogs zu entwickeln. Oder, indem man wenigstens den von SPD und GALL ersatzweise beantragten Bürgerentscheid durchführt. Diese Möglichkeiten Souveränität zu zeigen, wurden versäumt. Was bleibt ist das Bild von Verwaltung und Gemeinderat, die zwar selbst nicht immer rechtmäßig handeln, sich aber dem Bürger gegenüber auf rechtliche Spitzfindigkeiten zurück ziehen, wenn es eng wird.

Wahrlich kein Meilenstein der Leimener Kommunalpolitik. Aber ein großer Ansporn für uns, für mehr Transparenz und einen besseren Umgang miteinander zu kämpfen! Zur Frage, was sich derzeit in Sachen „Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger“ auf Landesebene tut, hat die GALL den Grünen Landtagsabgeordneten Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr für den 16.4., 19.30 Uhr in die Cafeteria des KCL geladen.

Ralf Frühwirt